Der AOK-Bundesverband verunsichert derzeit wider besseren Wissens die Öffentlichkeit und versucht, eigene Fehler zu kaschieren. Die AOK unterlässt es dabei sicherheitshalber erneut, das eigentliche Problem beim Namen zu nennen – die Rabattverträge. Denn seit Inkrafttreten der jüngsten Rabattverträge waren und/oder sind immer noch einige Hersteller, die von der AOK mit Zuschlägen beglückt wurden, nicht lieferfähig. Das heißt faktisch: Die Apotheke ist verpflichtet, ein Medikament abzugeben, das nicht existiert!

Trotzdem mussten Apotheken zigtausende AOK-Patienten in dieser Lage versorgen. Das haben die Apotheken getan und haben wirkstoffgleiche Arzneimittel gesucht, abgegeben und damit den Patienten versorgt. Um solche Situationen zu klären und damit weder Patienten noch Apotheken als Betroffene unter den teils katastrophalen Lieferausfällen der AOK-Partner zu leiden hatten, vereinbarten die AOK und der Deutsche Apothekerverband (DAV) e.V. eine sogenannte Friedenspflicht.

Richtig ist, dass in dem genannten Fall die Ursache für mögliche Fehler die womöglich mangelhafte Dokumentation und damit der fehlende Hinweis auf die Nicht-Lieferfähigkeit des Produkts war. Die Apotheken haben sich deshalb bemüht, wirkstoffgleiche Präparate abzugeben – und damit die Versorgung der AOK-Patienten sichergestellt.

DAV-Vorsitzender Fritz Becker: „Richtig ist, dass wir solche Fälle mit den Krankenkassen klären müssen. Wenn fehlerhaft dokumentiert wird, muss das korrigiert und klargestellt werden. Das ist bereits in Gesprächen zwischen AOK und DAV, aber auch durch Mitteilungen der Apothekerverbände und auch durch den Einsatz der Apothekenrechenzentren längst geklärt. Es ist und bleibt dennoch grotesk, wenn die AOK Verträge mit Herstellern abschließt, die nicht eine einzige Packung liefern können – und am Ende die Apotheken für die Folgen verantwortlich gemacht werden.“

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