Weil der Nichtraucherschutz Ländersache ist, variieren die Beschränkungen für Raucher von Bundesland zu Bundesland. Das will eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aller Parteien nun ändern. Der Nichtraucherschutz soll im Gesundheitsschutz und eventuell im Arbeitsrecht verankert werden. „Für beide Gesetze ist der Bund zuständig. Diese Rechtsauffassung haben zwei anerkannte Verfassungsrechtler bestätigt“, sagt der Sprecher der Parlamentariergruppe Lothar Binding (SPD) in der „Apotheken Umschau“.

Das öffentliche Bewusstsein habe sich gewandelt. Etwa 80 Prozent der Bevölkerung sei mittlerweile für rauchfreie Kneipen. Die bisher in einzelnen Ländern genehmigten Ausnahmen führt er auf die erfolgreiche Lobbyarbeit der Tabakindustrie zurück. „Die Schlupflöcher wollen wir jetzt durch ein bundesweit einheitliches Gesetz schließen.“

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