Mehrkosten für eine gesunde Ernährung können Diabetes-Patienten nicht von der Steuer absetzen – und zwar selbst dann nicht, wenn sie dadurch so gute Zuckerwerte haben, dass sie keine Medikamente brauchen. Das erklärt der Hamburger Fachanwalt für Steuerrecht Ronald Richter im Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“. Laut Paragraf 33 Einkommenssteuergesetz könnten Aufwendungen durch eine Diätverpflegung nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen Paragrafen habe der Bundesfinanzhof zurückgewiesen.