Wer krank ist, gehört ins Bett. Doch wenn man einen Job hat und keinen Ärger mit dem Chef haben will, muss man einige Spielregeln beachten. Wie schnell Sie sich auf der Arbeit krankmelden müssen, das weiß Hans Haltmeier, Chefredakteur der „Apo-theken Umschau“: Sie müssen sich unverzüglich beim Arbeitgeber melden und ihm übrigens auch mit-teilen, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden. Das kann telefonisch, per Fax oder auch per E-Mail passieren. Spätestens nach dem dritten Krankheitstag muss dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen, das kann allerdings auch je nach Ar-beits- und Tarifvertrag schon nach dem ersten Krankheitstag verlangt werden.“

Viele Arbeitnehmer sind unsicher, wie sie sich im Krankheitsfall verhalten sollen. Oft stellt sich die Frage: darf man sich draußen an der frischen Luft bewegen, obwohl man krankgeschrieben ist?

„Wenn es die Heilung fördert können Sie durchaus einen Spaziergang machen. Aber wenn der Arzt zum Beispiel Bettruhe verordnet hat, dann kommt das nicht in Frage. Es hängt also immer mit der Art der Krankheit zusammen, wie Sie sich verhalten müs-sen.“

Wer krank ist, braucht auf sein Geld nicht verzichten. Zumindest in der ersten Zeit muss der Arbeitgeber die übliche Summe überweisen:

„In der Regel bekommt der Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen lang sein volles Ge-halt, allerdings ohne Überstundenzulagen. Das gilt allerdings nur, wenn man schon länger als vier Wochen bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist und die Arbeitsunfähigkeit nicht selbst verschuldet hat. Nach dieser Frist von sechs Wochen gibt es dann Kran-kengeld von der Krankenkasse, das sind siebzig Prozent des letzten Gehalts.“

Wer im Urlaub krank wird, muss sich vor Ort untersuchen lassen, schreibt die „Apotheken Umschau“. Das ärztliche Attest muss dann auf dem schnellsten Wege zum Arbeitgeber, den Urlaub kann der Arbeitnehmer nachholen.

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