Schnupfensprays mit gefäßzusammenziehenden Wirkstoffen sollten ohne ärztliche Anweisung nicht länger als fünf bis sieben Tage angewendet werden. Darüber informiert der aktualisierte Leitfaden der Bundesapothekerkammer ‚Medikamente: Abhängigkeit und Missbrauch‘. Das betrifft Nasensprays, -tropfen und -gele mit den Wirkstoffen Xylometazolin, Oxymetazolin, Tramazolin und Naphazolin. Kurzfristig angewendet führen diese zu einem Abschwellen der Nasenschleimhaut und zu verminderter Schleimbildung. Bei längerem Einsatz kann die Schleimhaut in der Nase aber anschwellen, dadurch wird subjektiv eine wiederholte Anwendung nötig. Bei Langzeitgebrauch dieser Schnupfensprays kann sich eine medikamentös bedingte Entzündung der Nasenschleimhaut (Rhinitis medicamentosa) entwickeln. Die Folge: In immer kürzeren Abständen sind immer höhere Dosierungen des Schnupfenspraya nötig. Der Dauergebrauch kann auch die physiologischen Funktionen der Nasenschleimhaut einschränken.

„Rezeptfrei heißt nicht harmlos. Auch Medikamente der Selbstmedikation können missbräuchlich angewendet werden,“ sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Missbrauch geht nicht zwangsläufig mit einer psychischen Abhängigkeit einher. Bei Schnupfensprays zeigt sich der Missbrauch in zu häufiger Anwendung oder zu hohen Dosierungen. Schulz: „Patienten, die auf ein abschwellendes Nasenspray nicht mehr verzichten können, sollten mit ihrem Arzt oder Apotheker über mögliche Alternativen oder eine Entwöhnung sprechen.“

Um auf das Problem des Medikamentenmissbrauchs hinzuweisen, haben die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, der Allgemeine Deutsche Automobil-Club e.V. (ADAC) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) am 3. November 2011 ein gemeinsames Symposium veranstaltet.

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