Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige können für den Einbau eines fest installierten Treppenliftes einmalig bis zu 2557 Euro Zuschuss bekommen. Das gilt, wenn dieser „zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes eines Pflegebedürftigen beiträgt“, sagt Michael Bernatek, Sprecher des AOK-Bundesverbandes, in der „Apotheken-Umschau“. Wer solche Anschaffungen oder Umbaumaßnahmen plane, solle sich vorab bei seiner Pflegekasse informieren. Diese sind bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt.

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