Erleidet ein Lebendspender bei der Organentnahme einen Schaden, kann er von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung verlangen. Das berichtet die „Apotheken Umschau“ unter Berufung auf ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes. Ein solcher Schaden wird demnach behandelt wie ein Arbeitsunfall. Ein Kläger hatte seinem kranken Bruder eine Niere abgegeben und eine Lähmung davongetragen. Lebendspenden sind zudem noch für Knochenmark und Leber möglich.

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