Nur ein verschwindend geringer Anteil der rund 1,5 Millionen pflegenden Angehörigen nimmt das Angebot wahr, einmal Auszeit zur eigenen Erholung zu nehmen. Für maximal 28 Tage im Jahr kann über die Pflegeversicherung „Verhinderungspflege“ in Anspruch genommen werden. Auch wenn Pflegepersonen kurzfristig verhindert sind, etwa wegen eines Arzttermins oder einer Familienfeier, gibt es die Möglichkeit der Ersatzpflege, berichtet die „Apotheken-Umschau“.

Am besten, man erkundigt sich schon vor Eintritt eines Notfalls bei der Pflegekasse nach den Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Bis zu 1550 Euro pro Jahr stehen für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Darüber hinaus kann für die gleiche Summe zusätzlich eine stationäre Kurzzeitpflege genehmigt werden. Von den insgesamt knapp 22 Milliarden Euro Pflegeaufwendungen entfielen pro Jahr bisher gerade einmal 440 Millionen auf die Verhinderungspflege.

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