Bei der Vorstellung des Drogen- und Suchtberichts 2013 plädierte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Mechthild Dyckmans für eine gezielte Suchtprävention am Arbeitsplatz. Aus gutem Grund: Zu den Folgen von Drogenkonsum gehören die Gefährdung der Arbeitssicherheit, vermehrte Fehlzeiten und verringerte Leistungsfähigkeit. Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland: „Bestimmte belastende Arbeitsbedingungen können Drogenmissbrauch begünstigen. Beispiele sind hoher Leistungsdruck, ein schlechtes Betriebsklima oder Arbeitszeiten, die für den Schlafrhythmus ungünstig sind.“

Neben Alkohol und illegalen Drogen ist auch der Missbrauch von Medikamenten ein verbreitetes Problem: Betroffen sind zirka 1,5 Millionen Menschen in Deutschland. „Viele Medikamente, die abhängig machen können, sind mit Blick auf die Arbeitssicherheit als besonders kritisch anzusehen. Zu nennen sind hier unter anderem Schmerz- und Beruhigungsmittel“, mahnt Anja Krüger, Ärztin im Nachsorgemanagement für Psychiatrie und Psychosomatik bei TÜV Rheinland. Sie können zu Konzentrationsstörungen, verlangsamten Reaktionen und unsicheren Bewegungen führen. Leistungssteigernde Mittel wie Amphetamine oder Kokain unterdrücken Schmerzen, Hunger, Durst und Müdigkeit.

Arbeitssicherheitsexperte Lüth rät Unternehmen zu einem klaren Statement gegen Drogen im Betriebsalltag. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements sind Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte, Informationen und Unterweisungen für Mitarbeiter, Beratungsgespräche oder Gesundheitszirkel mögliche Maßnahmen. Kollegen und Vorgesetzte sollten Betroffene persönlich ansprechen und ihnen mitteilen, wie sie die Situation wahrnehmen. Für Führungskräfte und Arbeitgeber reichen die Pflichten weiter: „Sie müssen entscheiden, ob der Mitarbeiter seine Aufgaben ohne Gefahr für sich oder andere ausführen kann. Ist dies nicht der Fall, muss er seine Tätigkeit sofort einstellen. Bei der Beurteilung sollte der Betriebsarzt oder eine andere geeignete Person hinzugezogen werden. Verbietet der Arbeitgeber das Weiterarbeiten, muss er für die Sicherheit des Mitarbeiters auf dem Heimweg sorgen oder eine Betreuung organisieren“, so Lüth.

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