Die Rinde mitessen oder wegschneiden? Vor dieser Frage stehen selbst Käsekenner immer wieder. Bei einem Kräuter- oder Gewürzmantel ist die Entscheidung leicht. Sie sind Teil des Geschmacks und dürfen mitgegessen werden. Umgekehrt ist es bei einer künstlichen Schicht zum Beispiel aus Wachs, Paraffin oder Kunststoff naheliegend, sie komplett zu entfernen. Bleiben Zweifel, hilft ein Blick auf die Verpackung. „Ist die Rinde nicht essbar, muss der Hersteller dies kennzeichnen“, erklärt Susanne Zellermann, Lebensmittelchemikerin am Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern.

An der Käsetheke, wo die Laibe ausgepackt präsentiert werden, muss die Bedienung Auskunft geben. Teilweise werden industriell hergestellte Käse mit dem Konservierungsmittel Natamycin behandelt. Es hat die E-Nummer E 235. Natamycin darf maximal fünf Millimeter tief in den Käse eindringen. Wurde das Konservierungsmittel verwendet, sollte man also großzügig die Rinde wegschneiden. Schwangere, Ältere und Personen mit Immunschwäche sollten Käserinde grundsätzlich entfernen.

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