Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Mit dem Familienpflegezeit-Gesetz wollte die Bundesregierung Arbeitnehmern ermöglichen, die berufliche Arbeitszeit zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen. Aber das Gesetz sieht keinen Rechtsanspruch darauf vor und macht die Umsetzung von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig. Die Folge: Statt der von Ministerin Kristina Schröder (CDU) prognostizierten 44000 Anträge pro Jahr gab es im ersten Jahr lediglich 147 Antragsteller, berichtet die „Apotheken Umschau“.

Zwar hält eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums diese Zahl für „nicht belastbar“. Doch für Kritiker ist die offenbar geringe Resonanz nicht verwunderlich: „Das ist, wenn man genau hinguckt, eine Mogelpackung“, meint Dr. Anja Ludwig, Leiterin der Abteilung Alter/Gesundheit/Behinderung im Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Menschen mit niedrigem Einkommen könnten sich die Gehaltsreduktion kaum leisten. Außerdem sei das Gesetz so lange „ein zahnloser Tiger“, wie der Rechtsanspruch darauf fehle.

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