An Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen werden ein Drittel mehr Rezepte von Patienten eingelöst als in normalen Notdiensten der Apotheken. Im Jahr 2012 waren es 36 Prozent mehr ärztliche Verordnungen als an einem typischen Sommerwochenende. Das ergab eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.

Laut DAPI wurden an einem typischen Sommerwochenende innerhalb von 24 Stunden rund 10.600 Rezepte eingelöst, zu Weihnachten 2012 dagegen etwa 14.500 Verordnungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die als so genannte „noctu“ (lat. nachts)-Rezepte gekennzeichnet waren. Die tatsächliche Inanspruchnahme des Notdienstes dürfte sogar noch höher liegen, da z.B. auch dringende Selbstmedikation nachgefragt wird.

Die meisten Rezepte im Nacht- und Notdienst an Heiligabend und den beiden Weihnachtsfeiertagen 2012 kamen laut DAPI von Allgemeinmedizinern (24 Prozent) und Kinderärzten (21 Prozent). An der Spitze der Verordnungen lagen Antibiotika (33 Prozent) sowie Entzündungshemmer und Schmerzmittel (23 Prozent).

Apotheken können laut Gesetz 2,50 Euro inklusive MwSt. pro Inanspruchnahme des Notdienstes berechnen (§ 6 Arzneimittelpreisverordnung). Die Krankenkasse übernimmt diese Gebühr für den GKV-Versicherten, wenn der Arzt auf dem Rezept das Feld „noctu“ (lat. nachts) angekreuzt hat.

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