Der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht spricht sich gegenüber dem Bundesgesundheitsminsterium dafür aus, dass die ‚Pille danach‘ mit dem Wirkstoff Levonorgestrel rezeptfrei wird. Die Bundesapothekerkammer begrüßt diese Entscheidung. „Die Apotheker erwarten, dass diese Empfehlung schnell umgesetzt und die Arzneimittelverschreibungsverordnung entsprechend geändert wird“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Die Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags hat im September 2013 einen entsprechenden Antrag zur Aufhebung der Rezeptpflicht beschlossen. Auch der Bundesrat hat sich im November 2013 dafür ausgesprochen.

Bei der ‚Pille danach‘ ist es wichtig, dass sie im Notfall möglichst schnell verfügbar ist. Kiefer: „Die wohnortnahen Apotheken mit ihrem niedrigschwelligen und flächendeckenden Nacht- und Notdienst können die Patienten kurzfristig versorgen, inklusive der notwendigen Beratung. Apotheker können die Arzneimittelsicherheit gewährleisten und Verantwortung dafür übernehmen, dass Medikamente nicht missbräuchlich angewendet werden.“

Um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern, sollte Levonorgestrel so schnell wie möglich, spätestens jedoch 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr, eingenommen werden. Nach 72 Stunden ist die kontrazeptive Wirkung nur noch sehr niedrig. Wegen der kurzen Zeitspanne ist es wichtig, dass die betroffenen Frauen einen raschen und niederschwelligen Zugang zu diesem Notfallkontrazeptivum haben.

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