Der Vertrag der Großen Koalition in Berlin ist in Bezug auf die Aufgaben bei der Pflege alter Menschen zu unverbindlich. Das kritisieren neben einzelnen Rechts- und Pflege-Experten übereinstimmend auch die Stiftung Patientenschutz, der Verband für Pflegeberufe und die Deutsche Stiftung Patientenschutz, berichtet die „Apotheken Umschau“. Die neue Bundesregierung benenne zwar Absichten, wie die Neuregelung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, Fallpauschalen und die Qualitätsoffensive „ambulant vor stationär“.

Im Absatz „Pflege“ des Koalitionsvertrages stünden als Beleg für die Unverbindlichkeit aber 24 mal die Wörter „sollen“ und „wollen“. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisiert, „dass der Mut zum Systemwechsel fehlt“. Wichtig sei ihm vor allem die Neudefinition des Begriffs der Pflegebedürftigkeit. Die geplanten Ausgabensteigerungen reichen nach Ansicht der Verbände nicht aus. Dringend nötig sei zudem eine Ausbildungsreform für die Pflegeberufe.

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