Wenn gesetzlich Krankenversicherte mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens für Arzneimittel ausgegeben haben, sind sie von weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr befreit. Bei chronisch Kranken, etwa Diabetikern, die in ein Disease-Management-Program (DMP) eingeschrieben sind, liegt die Grenze sogar bei einem Prozent.

Das Apothekenmagazin „Diabetes Ratgeber“ weist darauf hin, dass viele Apotheken eine Kundenkarte anbieten, auf der alle Zuzahlungen erfasst werden. Die Zuzahlungsliste könne man sich ausdrucken lassen und als Nachweis für die Krankenkasse verwenden. Auch als Nachweis für das Finanzamt kann sie nützlich sein, falls man außergewöhnliche Belastungen gelten machen will.

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