Ob Hörgerät oder Rehe-Maßnahme: Jedes Jahr werden Hunderttausende von Anträgen auf Kostenübernahme von Krankenkassen abgelehnt. Das nähmen viel zu viele Patienten resigniert hin, sagt der Arzt und Jurist Dr. Albrecht Stein aus München im Patientenmagazin „HausArzt“. Wer die Ablehnung als unberechtigt empfinde, solle innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen.

„Das bringt die Krankenkasse in Zugzwang, noch einmal zu prüfen, sodass sie eine Ablehnung ordentlich begründen muss“, so der Experte. Der Patient müsse seinen Widerspruch allerdings auch gründlich belegen, z. B. mit einschlägigen Arztberichten oder Attesten. „Es kostet den Patienten nichts“, betont Stein. Die Erfahrung zeige, dass Anträge im zweiten Anlauf oft genehmigt würden.

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