Der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert in seiner Stellungnahme zum 14. SGB-V Änderungsgesetz, das in dieser Woche zur Anhörung steht, den Bundestag auf, die Maßnahmen gegen die pharmazeutische Industrie zu begrenzen. Nach Auffassung des BPI müssen Arzneimittel ohne Patentschutz und verordnungsfähige Arzneimittel der Selbstmedikation (OTx) von Preisstopp und erhöhtem Abschlag ausgenommen werden. Und für alle anderen Arzneimittel muss es zumindest einen Inflationsausgleich beim seit mehr als vier Jahren bestehenden Preisstopp geben. „Wir haben seit vier Jahren keinen Inflationsausgleich, keinen Ausgleich für gestiegene Kosten: Das entzieht Arzneimitteln die wirtschaftliche Grundlage. Und mit der neuen Regelung zum Zwangsabschlag werden dann auch noch generische Arzneimittel stärker als bisher belastet. Das kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein und muss dringend korrigiert werden“ sagt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Knapp 80% aller zu Lasten der GKV abgegebenen Packungen sind Produkte, die im generischen Wettbewerb stehen und damit durch marktbasierte Mechanismen wie Festbeträge und Rabattverträge sowie durch Generikaabschläge (10%) preislich bereits sehr stark reguliert werden. Resultat sind extrem niedrige Abgabepreise: Ein 2012 unter Preismoratorium eingeführtes Arzneimittel mit einem Apothekenverkaufspreis von 10,96 Euro führt für den Hersteller nur zu Erlösen von 0,33 Euro pro Packung – ohne Berücksichtigung eventueller Rabattverträge! Das Preismoratorium verwehrt damit auch extrem regulierten Produkten Preisanpassungen, die aber durch die Inflation (kumuliert 7,3% seit Ende 2009) zwingend notwendig sind: So sind z. B. die Personalkosten von BPI-Mitgliedern um 11,5 % gestiegen, Stromkosten um fast 23 %. „Es kann niemanden überraschen, dass Anbieter Produkte aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Markt nehmen müssen. Das ist aber weder im Sinne der Versorgung noch der Wunsch der pharmazeutischen Industrie. Hier muss unbedingt Abhilfe geschaffen werden“ so Fahrenkamp.

Zusätzlich beseitigt der Gesetzgeber durch eine weitere Maßnahme das zentralen Grundprinzip des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG). „Wir erinnern die Koalitionäre daran, dass sie eigentlich nur die Frage der Handelsspannen regeln wollten. Jetzt aber beseitigen sie mit einem gesetzgeberischen Schnellschuss, der durch einen Änderungsantrag im laufenden Verfahren erfolgen soll, mit der Verhandlung eines Rabattes auf den Listenpreis der Unternehmen ein Grundprinzip des AMNOG. Dies ist eine völlig verfehlte Vorgehensweise“ erklärte Fahrenkamp.

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