Seit dem 1. November 2013 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen rund 60 Prozent mehr für Hörgeräte, etwa 710 Euro. Aber dafür müssen die Akustiker Geräte nach festgelegten Kriterien liefern, berichtet das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. So ist zum Beispiel Digitaltechnik Pflicht. Umgebungsgeräusche muss ein Gerät wirksam herausfiltern können und über mindestens vier Kanäle verfügen – das macht ein differenziertes Klangbild möglich.

Außerdem muss der Hörgeräte-Akustiker drei Hörprogramme für spezielle Situationen programmieren können, zum Beispiel Besuche im Konzertsaal. Trotzdem kann es für einige Patienten sinnvoll sein, mehr als vier Kanäle zu haben, etwa wenn jemand sowohl Einschränkungen in hohen und tiefen Frequenzen hat. Auch für teurere Geräte übernehmen Kassen unter Umständen die Kosten. Dann soll der Versicherte aber unbedingt vorher mit der Kasse sprechen.

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