Das Medikament soll „vor dem Essen“ eingenommen werden. Bedeutet das nun fünf Minuten vorher, dreißig, sechzig? Richtig ist: 30 Minuten vor der Hauptmahlzeit, erklärt der Apotheker Arndt Botzenhardt aus Immenstadt in der „Apotheken Umschau“. „Nach dem Essen“ aber ist meist gleichbedeutend mit nüchtern. Der Abstand soll mindestens zwei Stunden betragen. Heißt es „zum Essen einnehmen“, dann schluckt man die Arznei während des Essens oder unmittelbar danach.

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