Aufgrund der Bedenken der Staatsregierungen zu unbekannten langfristigen Gesundheitsschäden durch E-Zigaretten rief der 2012 von der Europäischen Kommission eingebrachte Vorschlag dazu auf, diese als Medizinprodukte einzustufen. Zudem forderten die Mitgliedsstaaten das Verbot von nachfüllbaren Kartuschen wegen Bedenken hinsichtlich Sicherheit und Nikotingehalt.

Patricia Kovacevic, Leiterin der Zulassungsabteilung und Co-Leiterin der Rechtsabteilung von SKYCIG sowie Mitglied des Beratungsausschusses von eCig Europe äusserte sich im Anschluss an die Bekanntmachung wie folgt: „Wir sind selbstverständlich enttäuscht, dass das Europäische Parlament der potenziellen Schadensminderung durch elektronische Zigaretten keine Rechnung getragen und darüber hinaus auch keinen durchdachten, produktspezifischen Rechtsrahmen vorgeschlagen hat, der die Kundennachfrage angemessen befriedigen würde. Es sind mehrere weitere Verfahrensschritte notwendig, damit die Revisionen der Tabakprodukt-Direktive wirksam werden, und es scheint wahrscheinlich, dass die Implementierung von Artikel 18 der Tabakprodukt-Direktive auf nationaler Ebene auch weiterhin mit dem Widerstand verschiedener Stakeholder konfrontiert wird. Wir erwarten von den britischen Behörden eine klare Richtung und Transparenz hinsichtlich der Implementierung der Tabakprodukt-Direktive im Vereinigten Königreich. Im Übrigen werden wir auch weiterhin alle rechtlichen Anforderungen einhalten, die für unsere Produkte Gültigkeit gelten.“

Der mit den Staatsregierungen im Dezember erzielte Kompromiss, der heute von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments gestützt wurde, sieht die Regulierung des allgemeinen Verkaufs von E-Zigaretten auf EU-Ebene vor, wobei die Mitgliedsstaaten aber die Möglichkeit haben, diese als Medizinprodukt einzustufen. Nachfüllkartuschen werden nicht verboten. Allerdings haben die Mitgliedsstaaten die Option, bestimmte Kartuschentypen zu verbieten, sofern dies aufgrund von Sicherheitsbedenken berechtigt ist. Die Kartuschengrösse wird auf 2 ml begrenzt. E-Zigaretten dürfen in Zukunft eine Nikotinkonzentration von maximal 20 mg/ml haben – dies entspricht ungefähr dem Nikotingehalt einer Packung normaler Zigaretten.

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