Wenn ein Angehöriger in ein Pflegeheim aufgenommen wird, übernimmt dieses in der Regel auch die Pflege der Wäsche. Das sagt die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen von der Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Selbstverständlich kann sich jeder Angehörige auch privat darum kümmern, muss es aber nicht. Die meisten Pflegeeinrichtungen stellen Bett- und Tischwäsche, sowie Badetücher zur Verfügung und lassen diese und andere Textilien von Großwäschereien reinigen.

„Bewohner sollten darauf achten, dass persönliche Kleidungsstücke maschinenwaschbar sind“, rät Kempchen. Über die Kosten der namentlichen Kennzeichnung wird manchmal gestritten. Die Rechtsprechung dazu ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Kann man sich nicht einigen, helfen Heimaufsicht, BIVA oder eine Verbraucherzentrale.

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