Wie viel Hilfe braucht ein kranker Angehöriger wirklich, was kann er noch selbst, was gar nicht mehr? Das muss der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) in jedem neuen Fall einschätzen und kommt dazu ins Haus. Von der Pflegestufe (von I bis III) hängt viel ab: Wie viel Geld zur Verfügung steht, was an einen Pflegedienst vergeben werden kann, was die Familie selbst leisten muss. Nicht selten sind Pflegebedürftiger und Angehörige mit der Einstufung nicht einverstanden.

Dann sollten sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, rät das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Sozialverbände und Verbraucherzentralen helfen dabei. Der MDK kommt dann ein weiteres Mal – aber mit einem anderen Gutachter. In etwa 40 Prozent der Widerspruchsfälle korrigiert die Pflegekasse die Einstufung.

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