Haltung bewahren! Dies gilt auch beim Einsatz von rollenden Hilfsmitteln wie Sackkarre, Handwagen, Griffroller und Co. Mit den wendigen Helfern fällt der Transport von mittelschweren Lasten deutlich leichter. Damit die Entlastung jedoch nicht zu einer Belastung wird, gibt die Präventionskampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ Tipps zum sicheren Umgang mit rollenden Hilfsmitteln.

Ob Blumenerde, Paketanlieferung oder Getränkekisten: Rollen ist oftmals besser als tragen. „Doch beim Ziehen und Schieben kann der Hand-Arm-Schulter-Bereich besonders belastet sein“, erläutert Prof. Dr. Rolf Ellegast, stellvertretender Leiter des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA). „Abhängig vom Kraftaufwand und von der Körperhaltung können zudem die Lendenwirbelsäule sowie die Hüft- und Kniegelenke in Mitleidenschaft gezogen werden.“ Um diese Belastungen weitestgehend zu vermeiden, empfiehlt der Experte, folgende Hinweise zu beachten:

  • – Haltung bewahren! Die beladenen Hilfsmittel sollten nicht
    ruckartig angehoben, gezogen oder geschoben werden. Um
    einseitige Belastungen und Zwangshaltungen zu vermeiden, sollten
    Beschäftigte eine aufrechte Körperhaltung mit nicht verdrehtem
    und möglichst geradem Rücken einnehmen.
  • – Auf das richtige Hilfsmittel setzen: Nicht jedes Hilfsmittel ist
    für jede Last und jeden Transport geeignet. Wer etwa Stufen
    überbrücken muss, sollte einen Treppenkarren nutzen. Ist der
    Untergrund uneben und nicht befestigt, wie zum Beispiel im
    Garten, sollten die Reifen des Hilfsmittels eine ausreichende
    Größe und ein tiefes Profil haben.
  • – Auf das Maximalgewicht achten! Die Hilfsmittel sollten niemals
    über das von den Herstellern angegebenen Maximalgewicht
    überladen werden. Die Last sollte nach Möglichkeit mittig
    aufgesetzt werden.
    – Richtig einkaufen: Wer bereits beim Einkauf auf das GS-Zeichen
    achtet („Geprüfte Sicherheit“), erspart sich Folgekosten und
    unangenehme Überraschungen. Sollen verschiedene Personen mit dem
    Hilfsmittel arbeiten können, sollte die Griffhöhe in der Höhe
    verstellbar sein.
  • – Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht! Im Job ist beim
    Transportieren von Lasten eine Gefährdungsbeurteilung Pflicht.
    Nach den so genannten Leitmerkmalmethoden können die Risiken für
    die körperliche Überbelastung für jeden Beschäftigten
    individuell ermittelt werden. So ist die Höhe der körperlichen
    Belastungen abhängig von der Art des Hilfsmittels, vom
    Lastgewicht, der Körperhaltung und Bewegungsgeschwindigkeit, der
    Dauer und Häufigkeit der Lastenhandhabung und den
    Ausführungsbedingungen. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
    beraten bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei
    der Wahl der richtigen Hilfsmittel.

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