Winter ade: Osterfeuer haben eine lange Tradition, unterliegen wegen des Brandschutzes aber auch strengen Regelungen. „Gartenbesitzer dürfen nicht einfach ein Feuer entzünden und bei der Gelegenheit gleich noch ihren frischen Baumschnitt entsorgen“, warnt Brandoberinspektor Torge Brüning, Sicherheitsexperte beim Infocenter der R+V Versicherung. „Normalerweise ist eine Genehmigung notwendig. Die bekommen Privatleute aber oft nicht.“ Wer trotzdem Feuer macht, muss mit einem Feuerwehreinsatz rechnen – und die Kosten dafür tragen.

Ob Privatpersonen eine Genehmigung brauchen oder kein Osterfeuer veranstalten dürfen, ist in den Städten und Gemeinden unterschiedlich geregelt. Deshalb sollten Gartenbesitzer vorher bei Feuerwehr oder Ordnungsamt nachfragen. „Meistens sind Osterfeuer nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa wenn sie der Brauchtumspflege dienen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Verein eine öffentlich zugängliche Veranstaltung ausrichtet“, so R+V-Experte Brüning.

Wer ein Osterfeuer entzündet, muss zudem strenge Brand- und Umweltschutzauflagen einhalten. „Die Feuer müssen ausreichenden Abstand zu Gebäuden und Straßen haben, bei Wäldern und Autobahnen sind dies bis zu 100 Meter“, erklärt Brüning. Im oder am Wald ist Feuer grundsätzlich verboten. Außerdem gehören weder Abfälle noch Sperrmüll, Bauholz und frischer Baumschnitt in die Flammen. Wer sich nicht daran hält, kann mit hohen Bußgeldern bestraft werden – in einzelnen Bundesländern drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters
– Osterfeuer vor dem Anzünden umschichten, damit Kleintiere oder
Vögel fliehen können.
– Wetter beachten: Bei Trockenheit und Wind kann sich ein Brand
schneller ausweiten.
– Vorsicht beim Anzünden: Keine Brandbeschleuniger oder
Grillanzünder verwenden.
– Ein Erwachsener sollte das Feuer beaufsichtigen, bis es
erloschen ist.
– Feuerlöscher oder andere Löschmittel bereithalten.
– Keine Strohballen als Sitzgelegenheiten beim Feuer aufstellen:
Sie können sich durch die Hitze entzünden.

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