Bis 31. Mai müssen sich Alt-Abiturienten wieder bei der Hochschulstart um die begehrten Studienplätze in Medizin und Zahnmedizin bewerben. Für Neu-Abiturienten dieses Jahres und Bachelor-Fächer wie Psychologie endet die Bewerbungsfrist am 15. Juli. Doppelte Abiturjahrgänge und Wartelisten von bereits über 15.000 Abiturienten allein im Fach Medizin erschweren die Studienplatzbewerbung: Viele Studienplatzbewerber müssen mit einer Wartezeit von bis zu 7 Jahren rechnen.

„Hier kann die Studienplatzklage helfen“, sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 10.000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut hat: Bei der Studienplatzklage wird nicht erst gegen den Ablehnungsbescheid geklagt. Es wird teilweise schon gleichzeitig mit der regulären Bewerbung den Hochschulen nachgewiesen, dass sie noch freie Studienplätze haben. Diese Studienplätze müssen von den Universitäten dann exklusiv an erfolgreiche Studienplatzkläger vergeben werden.

„Bei einer Studienplatzklage spielt die Abiturnote zumeist gar keine Rolle“, sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg. „Aber: Jedes Jahr warten viele Abiturienten auf die Ablehnungsbescheide und verpassen vorher wertvolle Klagechancen.“

Naumann zu Grünberg – Rechtsanwälte | Fachanwälte ist Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit Erfahrung in über 10.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin und Zahnmedizin.

Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus allen Teilen Deutschlands im ersten Semester (Studienanfänger) sowie Auslands-Medizinstudenten bei der Rückkehr nach Deutschland im höheren Fachsemester (Quereinstieg).

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