„Wird von Behandlungsfehlern gesprochen, drängen sich Bilder von der vergessenen Schere im Bauch oder dem verwechselten Bein bei einer Amputation auf. Wenn solche Fehler passieren, ist das Leid der Betroffenen sehr groß. Jeder dieser Fehler ist ein Fehler zuviel und natürlich müssen sie aufgeklärt werden. Diese Fehler aber sind äußerst selten und schon gar nicht beispielhaft für die bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen registrierten Behandlungsfehler. Wir begutachten vor allem medizinische Komplikationen, wir suchen nach dem Ursachenkomplex.“ Darauf verwies Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2013 in Berlin.

So zeigen die in den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bearbeiteten Fälle, dass Komplikationen oder unerwünschte Behandlungsergebnisse eine Fülle von Ursachen haben können. Häufig führen die Begleiterscheinungen der Krankheit an sich zu Problemen, die auch bei bestem Verlauf nicht zu vermeiden sind. Mitunter lässt sich auch nicht umgehen, dass die Behandlung des Patienten mit belastenden Nebenwirkungen verbunden ist. „Es gibt Fälle, da sind wir buchstäblich mit unserem Latein am Ende. Wenn es dann zu einem Behandlungsfehler kommt, ist er nicht selten Teil verschiedener unvermeidbarer Komplikationen, die dann zu einem unerwünschten Gesamtergebnis der Behandlung führen“, sagte Crusius. Er warnte davor, solche Fehler mit Ärztepfusch gleichzusetzen. „Zu Pfusch gehört auch immer eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber den Auswirkungen des eigenen Handelns. Es wäre falsch und unredlich, Ärzten eine solche Haltung zu unterstellen.“

Zudem forderte Crusius, das Gesundheitswesen bei der Debatte über Behandlungsfehler als Ganzes zu betrachten. Bedingt durch die demografische Entwicklung sei allein die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle in Deutschland zwischen 2004 und 2012 um 136 Millionen auf fast 700 Millionen gestiegen. Die Zahl der stationären Fälle habe sich um 1,8 Millionen auf 18,6 Millionen erhöht. „Überlange Arbeitszeiten und ständig wachsender Behandlungsdruck können zu Behandlungsfehlern führen. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Zahl der festgestellten Fehler in den vergangenen Jahren weitgehend konstant geblieben und in diesem Jahr sogar gesunken ist. Gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der Fehler im Promillebereich“, sagte Crusius.

Die Ergebnisse der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen werden seit nunmehr 13 Jahren mit Hilfe des Medical Error Reporting Systems, kurz MERS, erfasst und ausgewertet werden. Die Daten werden von der Ärzteschaft für Fortbildungs- und Qualitätssicherungsveranstaltungen aufbereitet, um gezielte Strategien zur Fehlervermeidung zu entwickeln. Wie aus der aktuellen Statistik hervorgeht, haben die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen im Jahr 2013 insgesamt 7.922 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. Damit ist die Zahl der Sachentscheidungen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, die Zahl der festgestellten Fehler ist jedoch rückläufig. So lag in 2.243 Fällen ein Behandlungsfehler vor (Vorjahr: 2.280). In 1.864 Fällen wurde ein Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. Die häufigsten Diagnosen, die zu Behandlungsfehlervorwürfen führten, waren wie in den Vorjahren Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Die seit 1975 bei den Ärztekammern eingerichteten Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bieten eine Begutachtung durch unabhängige Experten und außergerichtliche Streitschlichtung bei Behandlungsfehlervorwürfen an. Der Patient kann durch ein effizientes und für ihn gebührenfreies Verfahren überprüfen lassen, ob sein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist. In rund 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Wird nach Begutachtung durch diese Institutionen doch noch der Rechtsweg beschritten, werden die Entscheidungen der Schlichtungsstellen und Kommissionen überwiegend bestätigt.

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