Gesetzliche Krankenkassen nutzen offenbar ein Schlupfloch im Gesetz, um die Kosten bei Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Prothesen zum Nachteil von Versicherten zu drücken. Das haben Recherchen des NDR Politikmagazins „Panorama 3“ ergeben.

Im Zweifel sind Krankenkassen angehalten, durch den unabhängigen Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) prüfen zu lassen, ob ein Hilfsmittel erforderlich ist. So sieht es das Sozialgesetzbuch vor. Doch viele Krankenkassen betrachten dies offenbar nicht als verbindlich und nutzen die Dienste privater Gutachter. Diese so genannten externen Hilfsmittelberater erstellen „Empfehlungen“, also ebenso Gutachten, ob die verschriebenen Hilfsmittel benötigt werden. Oft empfehlen sie dann allerdings ein günstigeres Hilfsmittel als das medizinisch indizierte. Das berichten mehrere Betroffene bei „Panorama 3“, die zum Teil monatelang um ihre Hilfsmittel kämpfen mussten.

Allein die Barmer GEK arbeitet nach eigenen Angaben jährlich in knapp 25.000 Fällen mit „externen Hilfsmittelberatern“ zusammen. Dabei hat sich unlängst die oberste Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen, das Bundesversicherungsamt, in einem internen Papier klar positioniert und festgestellt, dass der Einsatz externer Hilfsmittelgutachter unzulässig sei. Das zuständige Bundesgesundheitsministerium sieht bisher „unter Abwägung aller Interessen“ jedoch keinen Bedarf, das Rechtsverständnis seines Bundesversicherungsamtes durchzusetzen.

Die Motive der privaten Gutachter werden deutlich, wenn man auf die Internetseiten dieser Anbieter schaut. Dort werben sie ganz offensiv um die Gunst der Krankenkassen: „Erhebliche Kostensenkungen“ durch „kostengünstigere Hilfsmittel“ werden dort versprochen. Oder: „Die durchschnittliche Einsparung eines Hilfsmittelberaters beläuft sich auf ca. 1 Million Euro jährlich.“ Der so genannte Schutzmanneffekt führe darüber hinaus zu indirekten Einsparungen bei den Krankenkassen. Für den Sozialrechtler Professor Ingo Heberlein verstärkt das den Eindruck, dass es den Krankenkassen vor allem um die Reduzierung von Kosten geht: „Unter ‚Schutzmanneffekt‘ versteht man hier offenbar, dass sich die Krankenkasse vor den Ansprüchen ihrer Versicherten schützen will. Und dieser Schutzmann ist sicher nicht der Freund und Helfer des Versicherten, sondern dient allein der Kosteneinsparung der Krankenkasse.“

Auf Nachfrage weist die Barmer GEK etwa den Eindruck der Kostendrückerei weit von sich und teilt mit, dass die „externen Hilfsmittelberater“ ausschließlich die Frage der technischen Spezifikation von komplexen Hilfsmitteln klären würden, „damit unsere Versicherten eine an ihre Bedürfnisse an gepasste Versorgung erhalten.“

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