Legionellen können zum Gesundheitsrisiko werden. Etwa 30.000 Menschen erkranken in Deutschland jährlich an Legionellose, etwa 4.500 sterben daran. Legionellen kommen in Trinkwasseranlagen von Gebäuden vor, sind in Leitungen und Duschköpfen zu finden. Während sie in kaltem Wasser in ungefährlichen Konzentrationen auftreten und in heißem Wasser über 50 °C absterben, können sich diese Bakterienarten allerdings in warmem, stehendem Wasser vermehren.

Der neue BSB-Ratgeber wurde in Zusammenarbeit mit dem Institut für Bauforschung e.V. Hannover erarbeitet.

Er zeigt auf, welche Risiken bestehen, wie man sich davor schützen kann und was bei Planung, Bau und dem Betrieb von Trinkwasseranlagen zu beachten ist. Kurze Tipps am Ende der Kapitel fassen Wichtiges zusammen.

Durch das Einatmen von Sprühnebel oder Wasser mit hoher Legionellenkonzentration infizieren sich vor allem immunschwache Menschen mit der zumeist als heftige Lungenentzündung ausbrechenden „Legionärskrankheit“. Um Risiken zu mindern, wurde – und darauf geht der Ratgeber zunächst ein – die Trinkwasserverordnung 2011 und 2012 um neue Anforderungen und Prüfungen ergänzt.

Für private Bauherren sind beim Bau eines Hauses oder Sanierung einer Bestandsimmobilie die Art und Größe der Trinkwasseranlage, verwendete Materialien, Temperatureinstellungen, Anzahl und Lage der Wasserentnahmestellen und die Benutzungshäufigkeit von Belang.

Der Ratgeber gibt Hinweise zur Planung, zum Bau und dem Betreiben von Trinkwasseranlagen. Diese sind von Fachleuten nach anerkannten Regeln der Technik auf Grundlage verpflichtender DIN Normen zu errichten, wobei auf Werkstoffauswahl, Wassertemperaturen und Stagnationszeiten zu achten ist. In Speichergrößen, Leitungslängen und Entnahmestellen sind die Anlagen dem Bedarf der Bewohner anzupassen.

Stagnationszeiten sollten vermieden werden.

Beim Optimieren bestehender Trinkwasseranlagen bieten sich Einzelmaßnahmen an, die das Legionellenrisiko deutlich senken und Einspareffekte bringen. Dazu zählen das Anpassen von zu großzügig bemessenen Warmwasserspeichern an den tatsächlichen Bedarf und der Rückbau von Leitungen, in denen sich Stagnationswasser ansammeln kann. Nachrüstpflichten und Verpflichtungen für private Bauherren und Wohnungseigentümer ist ein weiterer Abschnitt gewidmet. Dabei gilt generell, dass Ein- und Zweifamilienhäuser von der Untersuchungspflicht von Trinkwasseranlagen ausgenommen sind.

Im Weiteren wird differenziert über Untersuchungspflichten bei Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften informiert. Dabei gilt das Vermieten von Wohnungen als gewerbliche Tätigkeit. Deshalb besteht bei Mietshäusern, die von einer Großanlage im Sinne der Trinkwasserverordnung 2001 versorgt werden – dazu sind Tabellen eingefügt – eine Untersuchungspflicht. Sie entfällt, wenn in einer Eigentümergemeinschaft alle Wohnungen von den Eigentümern selbst genutzt werden. Zu klären ist das gegebenenfalls über die durch Verwaltervertrag beauftragte Hausverwaltung.

Der Ratgeber schließt mit Hinweisen zu Untersuchungsintervallen und zu Konsequenzen aus Untersuchungsergebnissen. Immer sollten Probeentnahmen von qualifizierten Ingenieurbüros geplant und Trinkwasseruntersuchungen von jeweils bei den Landesgesundheitsämtern gelisteten Laboren durchgeführt werden.

Links zu vertiefenden Informationen verschiedener Institutionen und zu gesetzlichen Regelungen vervollständigen den Ratgeber. Der Ratgeber „Legionellenrisiko in Haus und Wohnung“ steht kostenlos auf der Homepage des BSB unter www.bsb-ev.de/ratgeber_checklisten/ratgeber_aktuell/ als Download zur Verfügung.

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