Die Versuchung ist für viele groß. Immer wieder fallen Auto-, Motorrad- oder Fahrradfahrer im Straßenverkehr auf, die an ihren mobilen Multimediageräten wie Navi, Tablet oder MP3-Player herumfummeln. „Das kann fatale Folgen haben, denn das stetig steigende Verkehrsaufkommen erfordert die volle Aufmerksamkeit“, erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Die Nutzung der Geräte ist im Gegensatz zum Handy oder Smartphone zwar nicht ausdrücklich verboten, doch wer sich ablenken lässt und einen Unfall verursacht, handelt mitunter grob fahrlässig. Das hat Konsequenzen: Die Versicherungen können den Vollkaskoschutz einschränken, bisweilen sogar komplett verweigern. „Je nach Schwere des Vergehens droht sogar eine Mitschuld und die Haftpflichtversicherung fordert Regress“, betont der TÜV Rheinland-Kraftfahrtspezialist.

Mobiltelefon nicht anfassen

Mal schnell während der Fahrt mit dem Smartphone seine Mails oder SMS checken, kann ebenfalls teuer werden – auch wenn nichts passiert. Wird der Verkehrssünder von der Polizei erwischt, ist ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig. Denn solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt: Handy nicht anfassen. „Auch wer lediglich mit dem Mobiltelefon in der Hand herumspielt, ohne überhaupt aufs Display zu schauen, muss bei einer Kontrolle mit denselben Konsequenzen rechnen“, sagt Hans-Ulrich Sander. In der Straßenverkehrsordnung, Paragraph 23, heißt es hierzu: „Der Fahrer dar ein Mobil- oder Autotelefons nicht benutzen, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgestellt ist.“

Konzentration auf das Verkehrsgeschehen

Grundsätzlich sollten Autofahrer, Biker und Fahrradlenker sich stets voll auf den Straßenverkehr konzentrieren und die Finger von allen Geräten lassen. „Bei einem Crash spielt es im Endeffekt keine Rolle, ob der Unfall durch ein Handy, Navi oder das Bedienen von Radio oder Klimaanlage verursacht wurde“, sagt TÜV Rheinland-Fachmann Sander.

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