Seit 1994 wurden in der Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) rund 120 neue Wirkstoffe erstmals zugelassen. Im gleichen Zeitraum widerrief die Behörde in 19 Fällen die Zulassung, meist weil die Stoffe Herzrhythmusstörungen oder Leberschäden verursachten, berichtet die „Apotheken Umschau“. Vor der Zulassung können neue Wirkstoffe nur an einer begrenzten Zahl von Patienten geprüft werden.

„Erst nach der Zulassung. werden Arzneimittel in größerem Umfang bei Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und genetischer Ausstattung angewandt“, erklärt BfArM-Präsident Professor Walter Schwerdtfeger. Verdichten sich Hinweise auf Neben- oder Wechselwirkungen kann die Behörde Anwendungsbeschränkungen erlassen oder das Medikament vom Markt nehmen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.