Wer stark gehbehindert oder querschnittsgelähmt ist, kann nach einer Prüfung, etwa beim TÜV, trotzdem noch ein Auto fahren. Einschränkungen und Auflagen werden im Führerschein eingetragen. Das Auto benötigt dann unter Umständen aufwendige Umbauten. Wer das Fahrzeug beruflich nutzt und in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, kann staatliche Zuschüsse für die behindertengerechte Ausstattung beantragen, berichtet die „Apotheken Umschau“.
Fast alle Automobilhersteller gewähren in der Regel bis zu 15 Prozent Preisnachlass auf Handicap-Fahrzeuge ab Werk. Als Nachweis verlangen sie die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises, der einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent dokumentiert.