Unliebsame Forschungsergebnisse im Rahmen von Arzneimittelstudien sind in der Vergangenheit oft unter Verschluss gehalten worden. Zulassungsbehörden und anderen Wissenschaftlern fehlen dann wichtige Erkenntnisse. Dem schiebt die EU nun einen Riegel vor: Ab 2016 müssen Ergebnisse von klinischen Studien spätestens ein Jahr nach Abschluss auf einem Internetportal der Europäischen Arzneimittelagentur veröffentlicht werden.

„Es ist gut, dass wir durch die Registrierung wenigstens die Geburtsurkunde einer Studie haben – wenn auch nicht den ausführlichen Lebenslauf“, kommentierte Gerd Antes, Direktor des Deutschen Cochrane-Zentrums an der Universität Freiburg das Gesetz in der „Apotheken Umschau“. Cochrane-Zentren haben sich die Bewertung medizinischer Studien zur Aufgabe gemacht. Antes kritisiert ebenfalls, dass die Veröffentlichungspflicht nicht rückwirkend für bereits zugelassene Medikamente gilt.

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