Diabetiker können jetzt leichter Berufskraftfahrer werden, berichtet die „Apotheken Umschau“. Eine neue Richtlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen sieht folgenden Weg zur Fahrerlaubnis vor: Zuckerkranke müssen zunächst nachweisen, dass der Blutzuckerspiegel in den vergangenen drei Monaten stabil war. Wer Medikamente mit geringem Unterzucker-Risiko einnimmt, muss sich regelmäßig ärztlich kontrollieren und fachärztlich begutachten lassen.

Bei einer Therapie mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin ist zudem alle drei Jahre ein Gutachten vorgeschrieben. Für Diabetiker mit einem niedrigen Unterzuckerungs-Risiko, die lediglich Auto oder Motorrad fahren möchten, gibt es keine Einschränkung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.