Patienten, die gegen Schmerzen oder andere Erkrankungen ein wirkstoffhaltiges Pflaster bekommen haben, können mit diesem auch schwimmen gehen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Beim Sonnenbaden dagegen sei Vorsicht geboten: Erwärmt sich die Haut, kann das die Aufnahme des Pflasterwirkstoffs erhöhen. Deshalb muss das Pflaster durch Kleidung vor der Sonne geschützt werden.