Man kennt sie aus Fußballstadien, immer mehr Lehrer benutzen sie und sie sind beliebt bei Vorträgen – die Rede ist von Laserpointern. Es gibt sie in vielen Farben und für relativ wenig Geld. Oft dienen sie sogar als Spielzeug für die Katze, die dem unerreichbaren Lichtpunkt auf dem Boden hinterherjagt. Aber Laserpointer sind bei weitem kein Spielzeug. Worauf man hier achten sollte, weiß mein Kollege Mario Hattwig.

Laserpointer kann man nicht mit anderen Lichtquellen, wie einer Glühbirne vergleichen. Die Lichtstrahlen sind viel stärker gebündelt und haben eine höhere Energiedichte. Aus diesem Grund sollte man einen Laser auch nie auf einen Menschen richten, so Susanne Woelk von der Aktion DAS SICHERE HAUS.

„Auch Laser mit einer geringen Leistung haben eine hohe Reichweite und können blenden. Im Extremfall kann es sogar zu Verbrennungsnarben auf der Horn- oder Netzhaut des Auges kommen. Wer geblendet wird, kann schlechter scharf sehen oder auch Farben sehen. Und wenn man also ein Fahrzeug führt und dann geblendet wird, kann das, wenn es ganz übel läuft, zu Unfällen führen und das wird auch strafrechtlich verfolgt.“

Laserpointer gehören niemals in Kinderhände. Und schauen Sie nie in den direkten oder reflektierten Strahl, so Günter Ott von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

„Falls Sie geblendet werden, sollten Sie sofort die Augen schließen und den Kopf aus dem Gefahrenbereich bewegen. Bei einem aufgeweiteten Laser, das können Sie also an der zusätzlichen Angabe „M“ bei der Laserklasse erkennen, sollte der Strahl nicht mit optischen Geräten betrachtet werden – also nicht mit einer Lupe oder mit einem Fernglas. Dies kann zu einer Überschreitung der Grenzwerte führen.“

Laserpointer sind in verschiedene Klassen aufgeteilt, von eins bis vier.

„Für den Privatbereich haben wir eine Regelung, wonach also nur Laser geringer Leistung auf dem Markt bereitgestellt werden dürfen. Das sind also die Klassen eins und zwei. Bei diesen Lasern sprechen wir von sicheren Lasern. Also diese Laser können auch von ungeschulten Personen betrieben werden.“

Beim Kauf sollte auf jeden Fall darauf geachtet werden, dass sich neben dem CE-Zeichen auch das Warn- und Hinweiszeichen auf dem Gerät befindet. Prinzipiell sollten Sie aber immer vorsichtig mit einem Laserpointer umgehen.

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