Anlässlich des morgigen Tages der Zahngesundheit haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den besonderen Versorgungsbedarf bestimmter zahnmedizinischer Risikogruppen in der Bevölkerung hervorgehoben. Mit Verweis auf entsprechende Versorgungskonzepte sprechen sich beide Organisationen für eine konsequente Ausweitung zahnmedizinisch-präventiver Betreuung für Kinder, Ältere, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung aus.

Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der KZBV: „Politik, Selbstverwaltung und Berufsstand müssen weiter ihren Beitrag leisten, damit Erfolge der vergangenen 20 Jahre bei Prävention und Zahnerhaltung nicht zunichte gemacht werden. Aktuell vereinen zwei Prozent der unter dreijährigen Kinder immerhin 52 Prozent des Kariesbefalls auf sich. Frühkindliche Karies nimmt Studien zufolge im Vergleich zu Karies an bleibenden Zähnen weiter an Bedeutung zu. Die Zahnärzteschaft fordert daher eine Ausweitung der GKV-Früherkennungsuntersuchungen. Kleinkinder sollten – statt einer Betreuung durch den Zahnarzt erst ab dem 30. Lebensmonat – schon zwischen dem 6. und 30. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen erhalten. Eine Dokumentation im gelben Kinderuntersuchungsheft muss verpflichtend sein.“

Prof. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK: „Auch die Mundgesundheit Älterer, Pflegebedürftiger und Menschen mit Behinderung ist nach wie vor deutlich schlechter, als die der übrigen Bevölkerung. Werden Ältere pflegebedürftig, können sich viele nicht mehr ausreichend um Zahnpflege kümmern. Auch die Möglichkeiten, regelmäßig eine Praxis aufzusuchen, sind begrenzt. Daher sollte künftig ein Anspruch auf besondere prophylaktische Leistungen – sowohl in stationären Einrichtungen als auch in der häuslichen Betreuung – bestehen. Die Möglichkeiten für die Versorgung durch Zahnärzte vor Ort sind in den vergangenen zwei Jahren ausgeweitet und gefördert worden. Leider wurde dabei die besondere Betreuung von Menschen mit Behinderung nicht berücksichtigt. Auch bedarf es der Förderung von Kompetenzen der Pflegekräfte im Bereich der Mundhygiene, um die Vernetzung mit den Zahnärzten zu verbessern.“

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