Mauern in gebückter Haltung, Fliesen legen im Knien oder Decken streichen über Kopf: Für viele Beschäftigte auf dem Bau gehören ungünstige Körperhaltungen zum Alltag. Sie belasten das Muskel- und Skelettsystem und können der Grund für Rückenschmerzen sein. Arbeitgeber und Mitarbeiter sollten darauf achten, dass ergonomische Hilfsmittel genutzt, Regeln zum richtigen Heben und Tragen eingehalten und die Körperhaltung der Beschäftigten öfter gewechselt werden. Darüber informiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtwirtschaft (BG BAU) im Rahmen der Kampagne „Denk an mich. Dein Rücken“ jetzt in Berlin.

Die Arbeit auf dem Bau ist zumeist handwerklich geprägt und stellt hohe Anforderungen an die körperliche Leistungsfähigkeit: Schweres Heben und Tragen, ständiges Arbeiten in Zwangshaltungen, das bleibt nicht ohne Folgen. Aus dem Fehlzeitenreport 2014 des wissenschaftlichen Instituts (WidO) der AOK geht hervor, dass bei Mitgliedern aus dem Baugewerbe im Jahr 2013 über ein Viertel aller Arbeitsunfähigkeitstage Muskel- und Skeletterkrankungen geschuldet war. Bei Maurern, Stahlbetonbauern und Straßenbauern war es fast ein Drittel.

Ebenso betont der Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnische Dienst (ASD der BG BAU) in seinen betriebsärztlichen Gesundheitsberichten¬, dass 26 Prozent aller festgestellten Krankheiten bei Beschäftigten der Baubranche Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems sind. Eine der Folgen: Für Heilbehandlungen, Rehabilitation und Renten zahlte die BG BAU in den letzten zehn Jahren über 73 Millionen Euro an Betroffene von Muskel- und Skeletterkrankungen.

Warnsignale des Körpers aufgrund von ungünstigen körperlichen Belastungen können Verspannungen in Schulter und Nacken sowie im unteren Rücken sein. Werden sie nicht beachtet, können Rückenschmerzen chronisch werden. Unternehmen müssen sich daher bereits vor Beginn der Arbeiten einen Überblick verschaffen, wer von ihren Beschäftigten betroffen ist. Durch Gefährdungsbeurteilungen können Belastungen nach Art, Höhe, Dauer und Häufigkeit erkannt werden. Fachleute der BG BAU unterstützen die Unternehmen beim Erstellen der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen.

Als wichtige Bausteine zur Prävention von Wirbelsäulen- und auch Knieerkrankungen dienen ergonomische Hilfsmittel am Arbeitsplatz: Beispiele sind Fliesenschneidemaschinen auf höhenverstellbaren Tischen, Kleingerüste oder Podeste bei Arbeiten im oberen Wandbereich, Teleskop-Stiele mit Anbauwerkzeugen oder Klebeauftragsgeräte, die im Stehen genutzt werden. Um Zwangshaltungen zu vermeiden, sollte die Körperhaltung öfter gewechselt werden. Auf der Internetseite der BG BAU www.bgbau.de/ergonomie/bau finden Interessierte viele Fakten rund um das Thema „Ergonomie“ und „Rücken“.

Bedeutend ist auch das richtige Heben und Tragen von Lasten. Für Gewichte über 25 Kilogramm müssen Transportmittel wie kleine Ladekrane, Transportwagen, Treppensteiger oder Aufzüge eingesetzt werden. Beim manuellen Heben und Tragen geringerer Lasten müssen Regeln beachtet werden. Dazu gehört es beispielsweise, beim Anheben einer schweren Last nahe an diese heranzutreten und die Last mit geradem Rücken und nur so tief wie nötig aus der Hocke zu heben. Zudem sollte die Last dicht am Körper gehalten und gleichmäßig mit ebenfalls geradem Rücken abgesetzt werden. Leichte Lasten werden mit leicht gebeugten Knien aufgenommen, wobei der Oberkörper mit dem Unterarm auf dem Oberschenkel abgestützt wird. Unbedingt zu vermeiden sind ruckartige Bewegungen und Verdrehungen, die Bildung eines Hohlkreuzes, schweres einseitiges Heben und Tragen und eine verdeckte Sicht beim Lastentransport.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.