Schlecht beleuchtete Arbeitsbereiche strengen die Augen an und begünstigen Fehlhaltungen, die Verspannungen auslösen können. Zudem kommt es leichter zu Fehlern und Unfällen. „Tageslicht ist für den Körper des Menschen ein wichtiger Taktgeber“, erläutert Werner Lüth, Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. An einem Computerarbeitsplatz sollte der Monitor für blendfreies Sehen nicht vor dem Fenster platziert sein, sondern parallel dazu. Als Beleuchtung ist eine Kombination aus direktem und indirektem, von der Decke oder den Wänden reflektiertem Licht vorteilhaft. Kommt eine Arbeitsplatzleuchte hinzu, können die Lichtverhältnisse an den persönlichen Bedarf angepasst werden. „Individuelle Lichtgestaltung kommt Älteren entgegen. Da die Sehleistung mit dem Alter abnimmt, brauchen sie für die gleiche Tätigkeit mehr Licht als Jüngere“, erläutert Lüth.

TÜV Rheinland unterstützt zahlreiche Unternehmen im Rahmen der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung bei der Optimierung der Beleuchtung an den Arbeitsplätzen. Aktuelle Vorschriften sehen beispielsweise für einen Büroarbeitsplatz eine Beleuchtungsstärke von 500 Lux vor. Für ältere Menschen kann eine höhere Beleuchtungsstärke von 750 bis 1.000 Lux für ein ermüdungsfreies Lesen sinnvoll sein. Wie viel Lux auf der Fläche ankommen, hängt von der Leistung und der Art des Leuchtmittels sowie von der Entfernung der Lichtquelle von der Arbeitsfläche ab. Eine ungefähre Vorstellung von der Helligkeit der Lux-Werte geben folgende Vergleiche: Sonnenlicht am Mittag im Sommer hat eine Beleuchtungsstärke von 100.000 Lux, dunkle Gewitterwolken entsprechen etwa 1.000 Lux.

„Für die Arbeit am Bildschirm und das Erkennen von Farben sind neutralweißes und tageslichtweißes Licht am besten geeignet. Sie ermöglichen zudem, Warnfarben deutlich wahrzunehmen und erhöhen so die Sicherheit. Sichere, beispielsweise von TÜV Rheinland zertifizierte Leuchten, erkennen Verbraucher an Prüfzeichen wie dem GS-Zeichen“, so Werner Lüth.

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