Der Bundestag hat heute die Pflegereform beschlossen – das hat für die große Mehrheit der Deutschen unmittelbar Bedeutung. Denn mit dem Thema Pflege haben rund drei Viertel der Deutschen direkt oder indirekt zu tun – nur gut jeder Vierte (27 Prozent) ist damit in den letzten fünf Jahren gar nicht in Berührung gekommen. Das zeigt der aktuelle Meinungspuls der Techniker Krankenkasse (TK).

Mehr als jeder Zweite (56 Prozent) hat Pflegebedürftige oder Pflegende in seinem privaten Umfeld. Zwei von zehn Befragten (22 Prozent) kümmern sich sogar selbst regelmäßig um nahestehende Pflegebedürftige, die in einem Heim leben, und jeder Sechste (16 Prozent) pflegt jemanden bei sich Zuhause oder hat dies in den vergangenen fünf Jahren getan.

Pflege zu Hause? Nicht nur Einkommen und Wohnort spielen eine Rolle

Ob sich jemand innerhalb oder außerhalb der eigenen vier Wände um einen Pflegebedürftigen kümmert, korreliert dabei mit mehreren Faktoren. Zum einen spielt das Geschlecht eine Rolle: Wenn es darum geht, innerhalb des eigenen Haushalts einen Nahestehenden zu pflegen, dann übernehmen überwiegend Frauen diese Aufgabe. Hier stehen 19 Prozent bei den Frauen 14 Prozent bei den Männern gegenüber.

Generell sind es mit zunehmendem Alter insgesamt deutlich mehr, die direkt in die Pflege oder regelmäßige Betreuung von Nahestehenden involviert sind. Ab Mitte 40 besucht und unterstützt mindestens jeder Vierte regelmäßig Pflegebedürftige – in den meisten Fällen vermutlich die eigenen Eltern. Ab Mitte 60 steigt der Wert derer, die im eigenen Haus Angehörige pflegen, auf 27 Prozent – dann wohl überwiegend den eigenen Partner.

Und auch das Einkommen spielt eine Rolle: Je geringer das Einkommen, desto eher wird zuhause gepflegt. Bei den Geringverdienenden sind es 21 Prozent, die einen Nahestehenden in den eigenen vier Wänden pflegen, von den Gutverdienenden tun dies lediglich neun Prozent. Zudem ist die Pflege zuhause in ländlichen Regionen mit 18 Prozent stärker verbreitet als in Großstädten mit elf Prozent.

Hintergrund: das Erste Pflegestärkungsgesetz

Der Bundestag berät heute abschließend das Erste Pflegestärkungsgesetz, das zum 1. Januar 2015 in Kraft treten soll. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig, wird im November in der Länderkammer aber noch einmal beraten.

Kernpunkte sind eine Leistungsausweitung in der Pflegeversicherung um vier Prozent, mehr Betreuungskräfte in Pflegeheimen und die Einrichtung eines Pflegevorsorgefonds. Zahlreiche Verbesserungen im Bereich der häuslichen Pflege sollen zudem pflegende Angehörige entlasten.

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