Gesetzlich versicherte Patienten müssen einen Teil vom Arzt verschriebener Medikamente selbst bezahlen. Wie viel dies jeweils ist, hängt von der Höhe des Preises und vom Festbetrag der jeweiligen Arznei ab. Für chronisch Kranke, können erhebliche Summen zusammenkommen. Die Zuzahlungen dürfen aber im Jahr zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens nicht überschreiten, erklärt die „Apotheken Umschau“. Bei chronisch Kranken, zum Beispiel bei Diabetikern, ist die Grenze schon mit einem Prozent des Jahresbruttoeinkommens erreicht.

Dann können diese Patienten sich für dieses Jahr von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Als Nachweis dienen die Quittungen der Apotheken. Die Kundenkarte einer Stammapotheke erleichtert das Sammeln. Zu den Zuzahlungen zählen auch die Selbstbeteiligungen für Heilmittel, Krankenhausaufenthalte, Reha-Maßnahmen etc. Kinder bis 14 Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sind grundsätzlich von der Zuzahlungspflicht ausgenommen.

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