Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente werden bis zum Jahr 2016 auf 3,25 Milliarden Euro steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Techniker Krankenkasse (TK) und des Hamburger Center for Health Economics. „Mit der Studie werfen wir einen Blick in die Zukunft der Krebstherapie. Dass die Pharmaindustrie in diesem Bereich viele neue Medikamente auf den Markt bringen wird, ist sehr erfreulich“, sagt Dr. Jens Baas, Vorsitzender des Vorstands der TK. „Als Kasse müssen wir jedoch auch ein Gegengewicht zur Pharmaindustrie bilden, deren Geschäftsziel es ist, ihre Gewinne zu maximieren.“

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente lagen 2012 auf einem Niveau von über 2,7 Milliarden Euro, was etwa 9,5 Prozent der Gesamtausgaben für Arzneimittel entspricht. Nach den Ergebnissen der Studie, der ein Gutachten vom Marktforschungsinstitut IMS Health zugrunde liegt, steigen die Kosten bis 2016 um 17,2 Prozent. Bis dahin werden nach Angaben von IMS Health voraussichtlich 26 neue Krebsmedikamente auf dem deutschen Markt verfügbar sein, die mit jährlichen Kosten von 526 Millionen Euro ins Gewicht fallen.

Die größten Kosten wird die medikamentöse Behandlung von Brustkrebs (1,163 Milliarden Euro), Darmkrebs (458 Millionen Euro), schwarzem Hautkrebs (malignes Melanom, 343 Millionen Euro) und nichtkleinzelligem Lungenkrebs (NSCLC, 342 Millionen Euro) verursachen.

„Bei diesen Preisen werden die pharmazeutischen Unternehmen gut darlegen müssen, ob ihre neuen Medikamente wirklich einen Zusatznutzen für die Patienten haben und nicht nur teure Nachahmer-Präparate sind“, so Baas. „Die Ausgabensteigerungen machen weitere Maßnahmen zur Kostensenkung notwendig. Zum Beispiel Einsparungen durch „Biosimilars“ und Verbesserungen bei der frühen Nutzenbewertung.“

Seit 2011 dürfen Pharmaunternehmen nur für Präparate einen höheren Preis verlangen, wenn diese einen Zusatznutzen haben. Das ist die zentrale Aufgabe der sogenannten frühen Nutzenbewertung, die der Gesetzgeber mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) eingeführt hat. Der Preis wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmer ausgehandelt. Im ersten Jahr kann der Preis jedoch weiterhin vom Unternehmen festgelegt werden, unabhängig vom später tatsächlich festgestellten Zusatznutzen. „Unter Qualitätsaspekten ergeben die Karenzzeiten der freien Preisgestaltung keinen Sinn. Entweder hat ein neues Medikament einen Zusatznutzen oder nicht“, kommentiert Baas. „Wenn ein Preis verhandelt wurde, ist es nur logisch, dass dieser rückwirkend ab der Markteinführung gilt.“

Eine weitere Maßnahme der Kostendämpfung ist, den ausgehandelten Preis geheim zu halten. Nach wie vor gilt Deutschland als Referenzpreisland. Die pharmazeutische Industrie fürchtet daher eine international abwärts gerichtete Preisspirale, sollten die öffentlich zugänglichen Erstattungsbeträge in Deutschland zu niedrig sein. Geheime Rabatte könnten der Industrie mehr Spielraum und der GKV folglich größere Einsparungen einräumen.

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