„Wir müssen dafür sorgen, dass ganze Stoffgruppen, mit denen operiert und manipuliert werden kann, ins Betäubungsmittelgesetz aufgenommen werden“, sagte Prof. Dieter Rössner, Direktor des Instituts für Kriminalwissenschaften der Universität Marburg live bei stern TV. Dann könne man auch die bestrafen, die diese Stoffe gebrauchen, um sie als Betäubungsmittel einzusetzen. Es sei wichtig eine schnelle Lösung zu finden.

Prof. Volker Auwärter vom Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Freiburg kritisierte, dass in manchen Bundesländern ein extremer Druck auf Konsumenten von illegalen Drogen wie Cannabinoiden ausgeübt würde. Diese seien deshalb gezwungen auf legale, aber viel schlimmere Alternativen als Cannabis umzusteigen. Der Chemiker hat 2008 als erster das Rätsel der „Legal Highs“ entschlüsselt.

Eine von neun „Legal Highs“-Proben enthielt illegale Substanzen

stern TV hatte zuvor darüber berichtet, wie einfach die vermeintlich harmlosen Rauschmittel im Internet zu bestellen sind. Im größten Onlinehandel für „Legal Highs“ in Deutschland hat stern TV neun unterschiedliche Produkte bestellt und sie auf illegale Drogen untersuchen lassen. Die Analyse des Instituts für Rechtsmedizin der Uniklinik Freiburg ergab: Eine der neun bestellten Designer-Drogen enthält eine illegale Substanz, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Damit macht sich nicht nur der Käufer, sondern auch der Verkäufer des Produkts strafbar. Per E-Mail nahmen stern TV-Reporter Kontakt zu den Drahtziehern auf. Als „Drogenproduzenten“ getarnt boten sie ein neues Produkt an, und baten um ein persönliches Treffen. Die Antwort: „Bitte sende uns Produktsamples“. Eine mit einem GPS-Sender präparierte „Probelieferung“ führte stern TV zu einer der mutmaßlichen Strippenzieherinnen nach Polen. Die Ergebnisse der Recherchen hat stern TV an die zuständigen Behörden weitergeleitet.

Bereits 2011 wies Prof. Rössner auf Lücken im Deutschen Strafgesetz hin und empfahl in einem Gutachten für das Gesundheitsministerium nicht länger Einzelsubstanzen, sondern gleich ganze Stoffgruppen zu verbieten. Denn nach Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind Substanzen nur verboten, wenn sie explizit im Gesetz aufgelistet sind. Mit dieser Gesetzeslücke können Hersteller das Verbot einzelner Substanzen umgehen, indem sie diese durch synthetische Zusätze modifizieren.

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