Arzneimittelhersteller haben grundsätzlich die Möglichkeit, die Patienten von der Zuzahlung zu entlasten, wenn sie ihre Preise um weitere 30 % unter den vom Spitzenverband festgelegten Festbetrag senken.

Aktuelle Auswertungen des Marktforschungsunternehmens INSIGHT Health* zeigen jedoch, dass der Anteil der zuzahlungsbefreiten Generika, der im Herbst 2007 30 % betrug, seit Jahren kontinuierlich sinkt und im September 2014 mit 6,9 % seinen niedrigsten Stand seit Einführung der Zuzahlungsbefreiungen erreicht hat. Dies hat zur Folge, dass Patienten noch niemals zuvor für so viele preisgünstige Generika eine Zuzahlung leisten mussten.

Viele Versicherte kennen den Effekt beim Zahnarztbesuch. Auch hier übernehmen die Krankenkassen oft nur einen Teil der Kosten. Ergebnis: Patienten müssen immer mehr aus der eigenen Tasche dazuzahlen.

Im Bereich der Arzneimittel liegt der Grund in der Festbetragspolitik des GKV-Spitzenverbands: Aus dem jährlichen Absenken der Festbeträge resultiert ein „Kellertreppeneffekt“ für Generikapreise, weil niedrigere Generikapreise wiederum in die Berechnung der nächsten Absenkung der Festbeträge im Folgejahr eingehen.

Und bei vielen Generika verdienen die Krankenkassen sogar doppelt: So wird zum Beispiel bei einer Packung eines Cholesterinsenkers**, für die der Hersteller laut Festbetrag maximal 0,76 EUR erstattet bekommt – ohne Berücksichtigung zusätzlicher Rabatte aus Rabattverträgen – eine Patientenzuzahlung von 5 EUR fällig. Offenbar ein gutes Geschäft – aber nur für die Krankenkassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.