Manche Früherkennungs-Untersuchungen und Therapien bietet der Arzt als Selbstzahler-Leistung an („IGeL“ – Individuelle Gesundheitsleistung). Dabei ist er verpflichtet, den Patienten über Sinn und Risiken der Maßnahme zu informieren, erklärt Andrea Fabris von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. „Außerdem muss der Patient schriftlich einwilligen – sonst muss er später auch nicht zahlen.“

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