Der „Studienkreis Entwicklungsgeschichte der Arzneipflanzenkunde“ an der Universität Würzburg hat das Echte Johanniskraut als Arzneipflanze des Jahres 2015 gekürt. Neue Forschungsarbeiten zu dieser interessanten Pflanze sind die Hauptgründe, denn spezielle Extrakte werden zur Therapie von Alzheimer und Krebs getestet. In erster Linie ist das Johanniskraut aber für seine stimmungsaufhellende Wirkung bekannt. Es wird bei leichten bis mittelschweren depressiven Verstimmungen, Angst und nervöser Unruhe eingesetzt.

Die Familie der Johanniskrautgewächse besteht aus drei Gattungen, die weltweit etwa 400 Arten umfassen. In Deutschland ist die Gattung Hypericum mit neun Arten heimisch, von denen nur das Echte Johanniskraut (Hypericum perforatum) arzneilich verwendet wird. Die ausdauernde Pflanze erreicht meist eine Höhe zwischen 15 und 30 cm und wächst an Weg- und Straßenrändern, auf Böschungen, an Waldrändern, Magerrasen und Heiden. Der Name „Johanniskraut“ ist ein Hinweis auf die Blütezeit rund um den St. Johannistag am 24. Juni. Die Blütenknospen, die geöffneten Blüten und die noch grünen Kapseln sind besonders reich an Wirkstoffen.

Bereits in der Antike wurden verschiedene Johanniskrautarten in der Heilkunde verwendet und vor allem bei Brandwunden, Ischias, Harnwegs- und Menstruationsbeschwerden eingesetzt. In der mittelalterlichen Klostermedizin wurde das Echte Johanniskraut im „Lorscher Arzneibuch“ aus dem 8. Jahrhundert erstmals zur Behandlung von „Melancholie“ genannt. Auch wenn das Johanniskraut gut erforscht ist, sind die Wirkungsmechanismen nicht vollständig geklärt. Offenbar bleiben Botenstoffe wie das „Glückshormon“ Serotonin im Gehirn länger und in höherer Zahl verfügbar. Außerdem sollen die Inhaltsstoffe einen gesunden Schlaf-Wach-Rhythmus fördern und die Ausnutzung des Lichts verbessern.

Das Johanniskrautöl wird innerlich bei Magen- und Darmschleimhaut-Entzündungen und äußerlich bei Schnittwunden, Prellungen, Sonnenbrand und Hexenschuss eingesetzt. In Kombination mit bestimmten Arzneimitteln kann das Johanniskraut aber deren Wirkung verändern. Deshalb sind hochdosierte Johanniskrautpräparate seit dem Jahr 2003 apothekenpflichtig. Niedrigdosierte Mittel, der Tee und das Rotöl sind davon ausgenommen.

Heike Kreutz, aid.de

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