Spätestens ab dem 1. Januar 2015 müssen gesetzlich Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte mit Lichtbild (EGK) einsetzen. Ärzte und Therapeuten können dann ausschließlich über diese Karte abrechnen, berichtet die „Apotheken Umschau“. Die EGK soll zunächst Missbrauch erschweren.

Langfristig sollen darauf gespeicherte Daten wie Krankengeschichte und Allergien die Versorgung im Notfall verbessern. Wer ohne EGK zum Arzt geht, muss seinen Versichertenstatus binnen zehn Tagen – bei Hausärzten bis zum Quartalsende – nachweisen. Andernfalls droht eine Rechnung, und Medikamente gibt es nur auf Privatrezept.

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