Jedes Jahr passieren zahlreiche Unfälle in der Silvesternacht. Der Grund: Unvorsichtiges Hantieren mit Böllern und Raketen. Die Folge: Schlimme Verletzungen oder große und kleinere Brände. Trotz umfangreicher Warnungen registrieren die Hausrat- und Wohngebäudeversicherer jedes Jahr zum Jahresende zwischen 11.000 und 12.000 zusätzliche Brände. Allein für diese Feuerschäden leisten die Versicherer regelmäßig 29 Millionen Euro und mehr an ihre Kunden. Dabei lassen sich mit ein bisschen Vorsicht Unfälle und Schäden in der Silvesternacht vermeiden.

Worauf man beim Umgang mit Feuerwerkskörpern achten muss:

Feuerwerkskörper müssen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) haben. Sie sind dann bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse P2 dürfen nur von Erwachsenen gezündet werden. Zudem muss ein Schutzabstand von acht Metern eingehalten werden.

  • – Kinder sollten nie unbeaufsichtigt Raketen oder Böller zünden.
  • – Nur am Silvesterabend bis zum Neujahrstag (in der Regel von 18
    bis 7 Uhr) ist böllern erlaubt. Verboten ist das Knallen in
    unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und
    Altersheimen.
  • – Raketen sollten immer aus standsicheren Rohren oder Flaschen
    gezündet werden, nie aus der Hand. Die Lenkstäbe dürfen nicht
    verkürzt oder entfernt werden. Zudem sollte stets die
    Windrichtung beachtet werden. Raketen nie auf Menschen oder
    Tiere richten.
  • – Raketen, die nicht explodiert sind, sollten nie aufgehoben
    werden, da es sich um „Spätzünder“ handeln könnte. Sie sollten
    niemals erneut angezündet werden. Höchste Explosionsgefahr
    besteht beim Trocknen oder Anwärmen von Blindgängern.
  • – Als Zuschauer von Feuerwerken sollten Sie auf ausreichenden
    Sicherheitsabstand achten und sich nicht in Schussrichtung
    aufhalten. Türen und Fenster stets geschlossen halten, damit
    sich keine Knaller in die Wohnung verirren.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

Hausratversicherung

Über die Hausratversicherung ist der komplette Hausrat von Möbeln über Kleidung bis hin zu Elektrogeräten abgesichert. Ersetzt werden Schäden, die zum Beispiel durch Feuer oder auch durch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.

Kfz-Kaskoversicherung

Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.

Private Unfallversicherung

Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.