Apotheken sind verpflichtet, ihre Kunden aktiv über gewünschte Medikamente zu informieren und auf mögliche Wechselwirkungen hinzuweisen. Das ist besonders bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wichtig, denn hier gibt es vor dem Kauf oft keine Beratung durch einen Arzt. Aber diesem Beratungsauftrag kommen viele Apotheken offensichtlich nicht von sich aus nach. Das ist das Ergebnis einer Stichprobe der Verbraucherredaktionen »WDR2-Quintessenz« und »Servicezeit« (WDR Fernsehen). Von 18 getesteten NRW-Apotheken schnitten zehn mit „schlecht“ ab. Nur drei berieten „gut“.

Für die Sendung »Servicezeit« im WDR Fernsehen haben Tester immer die gleichen fünf rezeptfreien Medikamente gekauft. Allerdings waren darunter Arzneimittel, die nicht zusammen genommen werden sollten – beispielsweise ein Kombinationspräparat mit einem Hustenstiller sowie ein Hustenlöser. Eingekauft wurde in zehn niedergelassenen Apotheken, darunter fünf klassische Vor-Ort-Apotheken und fünf Discounter von „DocMorris“ und „Easy“. Unterwegs waren die Tester in fünf Regionen in NRW: in Münster, Mönchengladbach, Euskirchen, im Raum Essen und in Köln und Umgebung. Das Ergebnis hier: zwei Apotheken berieten die Tester von sich aus umfassend und gut. Vier Apotheken schnitten mittel ab, aber vier fielen durch. Noch klarer war das Ergebnis bei der erweiterten Stichprobe der WDR2-Quintessenz. Dafür kauften die Tester in acht weiteren Apotheken die fünf rezeptfreien Medikamente. Das Ergebnis dann: dreimal „gut“, fünfmal „mittel“, aber zehnmal „schlecht“.

Auffällig: Die klassischen Vor-Ort-Apotheken schnitten in der Stichprobe nicht wesentlich besser ab als die Discounter. Auch fünf Versandapotheken waren in der Stichprobe. Nur eine legte der Lieferung ausführliche Informationen zu allen Arzneimitteln bei. Allerdings hatten die Versandapotheken beim Preis die Nase vorn.

In der Stichprobe haben sich die Test-Kunden wie viele ganz normale Kunden verhalten. Also von sich aus keine Fragen zu den Medikamenten gestellt, sondern einfach die Medikamente verlangt. Die Testeinkäufer haben abgewartet, ob und was die Apotheker von sich aus fragen und erklären.

Die Apothekenbetriebsordnung von 2012 schreibt den niedergelassenen Apotheken vor, ihre Kunden aktiv zu beraten und beispielsweise über mögliche Wechselwirkungen der gewünschten Medikamente zu informieren. Das gilt insbesondere für nicht verschreibungspflichtige Medikamente.

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