Unter bestimmten Bedingungen kann eine gesetzliche Krankenkasse einer Familie eine Haushaltshilfe bezahlen. Es reicht allerdings nicht, wenn die Mutter ein paar Tage mit einer Erkältung kämpft. „Eine Haushaltshilfe soll Eltern eine medizinische Therapie ermöglichen, die sonst an der Betreuung der Kinder scheitern würde“, erklärt Regina Behrend von der Verbraucherzentrale NRW im Apothekenmagazin „Baby und Familie“.

Wenn etwa die Mutter in die Klinik oder zur Kur muss oder zuhause Krankenpflege braucht und sonst niemand anders im Haushalt die Kinder versorgen kann, ist ein Antrag an die Kasse erfolgversprechend. „Das Kind darf nicht älter als zwölf Jahre sein, es sei denn, es ist behindert“, erklärt Behrend. Es lohne sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen, da diese die Dauer der Hilfe selbst festlegen können.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.