Geht ein Patient von sich aus zum Facharzt, hat er nicht immer Anspruch darauf, dass seinem Hausarzt ein Bericht geschickt wird. Dann sollte der Patient selbst sicherstellen, dass die notwendigen Informationen weitergeleitet werden, rät der Medizinrechtler Dr. Björn Schmitz-Luhn von der Universität Köln in der „Apotheken Umschau“.

Anders ist es, wenn der Patient vom Hausarzt an den Facharzt überwiesen wurde. „Dann wird dieser auf Veranlassung des Hausarztes tätig. Er ist dann auch verpflichtet, seine Ergebnisse an den Hausarzt zu übermitteln“, so Schmitz-Luhn.

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